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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Consulting Vision Werbeagentur (im Folgenden „Werbeagentur“ genannt) mit ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werbung, insbesondere Google Ads, Bing Ads und Webseitenoptimierung, schließt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Werbeagentur nicht an, es sei denn, die Werbeagentur hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Leistungen

Die Werbeagentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und branchenüblichen Standards zu erbringen. Die Art und Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden.

Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Preis in dem Vertrag mit dem Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Preise netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Werbeagentur sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Anpassung der Vergütung bei Änderungen der Leistungen oder der Umstände

Sollten sich die Anforderungen des Kunden oder gesetzliche Vorschriften ändern, die eine Anpassung der vereinbarten Leistungen erforderlich machen, so hat die Werbeagentur das Recht, die Vergütung für die geänderten Leistungen anzupassen. Eine solche Anpassung darf jedoch nicht unangemessen sein und bedarf der Zustimmung des Kunden.

Vergütung von Mehrleistungen

Mehrleistungen, die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen, können nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden und gegen eine gesonderte Vergütung erbracht werden.

Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Sollte der Vertrag vorzeitig von einer der beiden Parteien gekündigt werden, ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Höhe der Vergütung ist im Einzelfall zu vereinbaren.

Vergütung im Falle von Streitigkeiten oder Zahlungsverzug

Sollte es zu Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Werbeagentur kommen oder sollte der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, behält sich die Werbeagentur das Recht vor, die Leistungen bis zur Klärung der Streitigkeiten oder Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zurückzuhalten.

Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern

Die Werbeagentur behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer einzusetzen, um bestimmte Leistungen zu erbringen. Der Kunde wird vor der Einschaltung eines Unterauftragnehmers informiert und hat die Möglichkeit, der Einschaltung zu widersprechen, wenn diese für ihn unzumutbar ist. Die Werbeagentur bleibt für die Leistungen der Unterauftragnehmer verantwortlich.

Datensicherheit und Datenschutz

Die Werbeagentur verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten des Kunden vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen und sich an die geltenden Datenschutzgesetze zu halten.

Gewährleistung und Haftung bei Mängeln

Die Werbeagentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen ordnungsgemäß erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sollten Leistungen mangelhaft sein, hat die Werbeagentur die Möglichkeit, diese nachzubessern oder zu ersetzen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz der Werbeagentur zuständige Gericht vereinbart.

Vertragspartner

Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich die Werbeagentur und der Kunde.

Kündigung des Vertrags

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Quartals gekündigt werden. Im Falle von wichtigem Grund kann der Vertrag von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten in erheblichem Umfang verletzt und hierauf trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abhilft.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden vertraulichen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

Gewährleistung

Die Werbeagentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von Mängeln sind. Im Falle von Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, soweit dies technisch möglich ist. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder eine angemessene Minderung der Vergütung zu verlangen.

Nutzung der erstellten Inhalte

Der Kunde erhält das Recht, die von der Werbeagentur erstellten Inhalte für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Die Werbeagentur behält sich das Recht vor, die Inhalte für eigene Zwecke und Referenzzwecke zu nutzen.

Verwendung von Marken und Logos

Die Werbeagentur hat das Recht, die von ihr verwendeten Marken und Logos für ihre eigenen Zwecke zu nutzen. Der Kunde erhält das Recht, die von der Werbeagentur erstellten Marken und Logos für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.

Verwendung von Bild- und Tonmaterial

Die Werbeagentur hat das Recht, das von ihr verwendete Bild- und Tonmaterial für ihre eigenen Zwecke und Referenzzwecke zu nutzen. Der Kunde erhält das Recht, das von der Werbeagentur erstellte Bild- und Tonmaterial für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.

Haftung

Die Werbeagentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werbeagentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Informationspflicht

Die Werbeagentur informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten und über eventuelle Probleme. Eine Meldepflicht besteht insbesondere bei Verzögerungen, die den vereinbarten Zeitplan beeinträchtigen können.

Vertragsdurchführung

Die Werbeagentur und der Kunde werden den Vertrag gemeinsam durchführen. Änderungen des Vertrags müssen schriftlich vereinbart werden. Für die Lösung von Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der Werbeagentur zuständig.

Unterbrechung des Vertrags

Der Vertrag kann unter den folgenden Umständen unterbrochen werden: wenn eine Partei den Vertrag nicht erfüllt, wenn eine Partei Insolvenz anmeldet oder wenn eine Partei den Vertrag kündigt. Der Antrag auf Unterbrechung des Vertrags muss schriftlich gestellt werden. Während der Unterbrechung des Vertrags werden keine Leistungen erbracht und keine Vergütung gezahlt.

Anpassung der Vergütung

Die Vergütung kann im Laufe der Zeit aufgrund von Inflation oder Änderungen des Umfangs der Leistungen angepasst werden. Die Anpassung der Vergütung muss schriftlich vereinbart werden.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag kann unter den folgenden Umständen verlängert werden: wenn die Leistungen erfolgreich waren und beide Parteien damit zufrieden waren. Der Antrag auf Verlängerung des Vertrags muss schriftlich gestellt werden. Während der Verlängerung des Vertrags gelten die gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Vertrag.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die AGB alle relevanten Aspekte abdecken und die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Werbeagentur wird monatliche Rechnungen für die erbrachten Leistungen stellen. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich die Werbeagentur das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat zu berechnen.

Qualitätssicherung

Die Werbeagentur ist bestrebt, höchste Qualität in Bezug auf ihre Leistungen zu gewährleisten. Sollte der Kunde mit der Qualität der Leistungen nicht zufrieden sein, wird die Werbeagentur alle Anstrengungen unternehmen, um die Probleme innerhalb einer angemessenen Frist zu lösen. Der Kunde muss die Werbeagentur unverzüglich über alle Qualitätsprobleme informieren, damit diese behoben werden können.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die AGB alle relevanten Aspekte abdecken und die Interessen beider Parteien berücksichtigen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Aufheben dieses Schriftformerfordernisses.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Die AGB der Consulting Vision Werbeagentur sind ab dem Datum ihrer Veröffentlichung gültig.

Mit der Auftragserteilung an die Consulting Vision Werbeagentur akzeptiert der Kunde diese AGB.

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